Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Fiechter Treuhand AG («FTAG»). Sie gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt – auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Dienstleistungen und Mandate
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Mandatsvereinbarung oder aus der Übermittlung von Unterlagen, welche als Auftragserteilung gilt.
Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die FTAG.
3. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft stellt alle notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen infolge unvollständiger oder verspäteter Zulieferungen gehen zu Lasten der Kundschaft.
Von der Kundschaft eingereichte Unterlagen werden nicht auf inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit geprüft. Die FTAG übernimmt keine Haftung für Fehler, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben der Kundschaft beruhen.
4. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Die FTAG und alle ihr zugehörigen Personen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Diese erstreckt sich auf sämtliche im Rahmen der Berufstätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen und Informationen.
Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme – unabhängig davon, ob ein Mandat zustande kommt – und gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses unbefristet weiter.
Dritten gegenüber werden mandatsbezogene Informationen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kundschaft oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt.
Bei zugezogenen Hilfspersonen und externe Fachleute werden auf die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet.
5. Interessenkonflikte
Die FTAG lehnt Mandate ab, bei denen ein Interessenkonflikt mit bestehenden Mandatsverhältnissen besteht oder entstehen könnte.
Stellt die FTAG einen Interessenkonflikt im Verlauf eines Mandats fest, informiert sie die betroffene Kundschaft umgehend. Die Parteien regeln das weitere Vorgehen einvernehmlich.
6. Digitaler Informationsaustausch
Die Kommunikation kann elektronisch erfolgen (E-Mail, Cloud-Lösungen etc.). Dabei können Risiken wie Datenverlust oder unbefugter Zugriff nie vollständig ausgeschlossen werden.
Die FTAG trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen. Für Schäden infolge elektronischer Übermittlung haftet die FTAG nicht.
Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse der Kundschaft versandt wurden und kein technischer Fehler gemeldet wurde.
7. Datenschutz
Die FTAG hält die gesetzlichen Bestimmungen des nDSG ein. Personendaten werden ausschliesslich zur Mandatserfüllung bearbeitet oder – falls gesetzlich erforderlich – an Dritte weitergegeben.
Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter fiechtertreuhand.ch/datenschutz abrufbar.
8. Einsatz von KI-gestützten Hilfsmitteln
Die FTAG setzt zur Unterstützung interner Arbeitsprozesse KI-gestützte Hilfsmittel ein. Der Einsatz erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen (nDSG).
Für KI-Systeme, die im Rahmen lizenzierter Unternehmenstools mit Mandantendaten in Berührung kommen können, bestehen vertragliche Schutzvereinbarungen mit den jeweiligen Anbietern (Auftragsverarbeitungsverträge). Die Datenverarbeitung erfolgt innerhalb der Schweiz oder des EU/EWR-Raums.
Bei ergänzender Nutzung öffentlich zugänglicher KI-Dienste ohne Unternehmensvereinbarung werden ausschliesslich anonyme, mandatsunabhängige Anfragen gestellt. Es werden keine Personendaten, Firmennamen von Mandanten oder mandatsbezogene Informationen eingegeben.
Die fachliche Verantwortung für alle erbrachten Leistungen verbleibt ausschliesslich bei der FTAG. Alle KI-gestützten Ergebnisse werden vor der Verwendung durch Fachpersonen geprüft.
9. Schutz- und Nutzungsrechte
Urheber- und Nutzungsrechte an erstellten Unterlagen verbleiben bei der FTAG.
Die Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung der FTAG zulässig.
10. Honorare und Zahlungsbedingungen
Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand abgerechnet. Pauschalen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Stundensätze (zzgl. MWST):
- Sachbearbeitung: CHF 150.00
- Mandatsleitung: CHF 170.00 - 185.00
- Experte: CHF 185.00 - 230.00
Pauschale Ansätze (zzgl. MWST):
- Steuererklärung Privat CHF 250.00
- Zusätzlich pro überbautem Grundstück CHF 10.00
- Zusätzlich pro Selbständige Erwerbstätigkeit CHF 40.00
- Kopie ausserkantonalte Steuererklärung CHF 10.00
- Steuererklärung juristische Personen CHF 350.00
Auslagen, Reisezeiten, Gebühren und Drittleistungen werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die FTAG berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. zu berechnen sowie die Weiterführung des Mandats bis zum Ausgleich ausstehender Beträge zu sistieren.
Rechnungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht innert 10 Tagen nach Erhalt schriftlich beanstandet werden.
11. Haftung
Die FTAG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten entstehen. Die Haftung ist zudem auf die Höhe des im betreffenden Mandat in den letzten 12 Monaten verrechneten Honorars begrenzt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Für Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben der Kundschaft beruhen, übernimmt die FTAG keine Haftung.
12. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Die gesetzliche Archivierungspflicht (in der Regel 10 Jahre gemäss OR) verbleibt ausschliesslich bei der Kundschaft. Die FTAG übernimmt keine Verantwortung für die gesetzeskonforme Archivierung von Geschäftsunterlagen.
Die FTAG bewahrt mandatsbezogene Arbeitsunterlagen intern während angemessener Frist auf. Nach Beendigung des Mandats werden Originalunterlagen der Kundschaft auf Verlangen zurückgegeben.
13. Vertragsbeendigung
Mandate können jederzeit schriftlich gekündigt werden. Im Falle laufender Fristen (behördliche Termine, Abgabefristen) ist die Kündigung mit angemessener Vorlaufzeit zu erklären, um die geordnete Übergabe zu gewährleisten.
Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten.
14. Schlussbestimmungen
Die FTAG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website der FTAG abrufbar. Für laufende Mandate gilt die neue Fassung nach Zustellung der Änderungsmitteilung.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der FTAG in St. Urban.